Dienstag, 21. Juli 2009
Zusammenfassung Medienrecht
Wichtig zu wissen ist, dass Medienrecht kein einheitliches Rechtsgebiet ist, sondern es sich aus medienrelevanten Rechtssätzen ergibt:

* Grundgesetz
* Presse- und Rundfunkgesetze
* Bürgerliches Gesetzbuch
* Urheberrechtsgesetz
* Telemediengesetz
* Rechtssprechung der Gerichte

Es hat die Aufgabe, bestimmte Strukturen, Grundfunktionen, Rechte und Pflichten der Medien festzulegen.

* Presserecht
- Art. 5 Abs. 1 GG: Pressefreiheit
- befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse
- Pressegesetze der Bundesländer

* Rundfunkrecht
- befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse
- verfassungsrechtlich geprägt durch die Rundfunkfreiheit

* Mulitmediarecht
- Telekommunikationsgesetz
- Telemediengesetz des Bundes
- Rundfunkstaatsvertrag

Zur Medienfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG ) gehören

* Pressefreiheit
* Rundfunkfreiheit
* Filmfreiheit

*Urheberrecht
Die Urheberrechte teilen sich in Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte. Ein urheberrechtliches Werk ist eine persönliche Schöpfung,das einen geistigen Gehalt aufweist und die Individualität des Urhebers zum Ausdruck bringt.

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Kurz und knapp...
... die von Ihnen als wichtig erachteten Punkte. Allerdings denke ich, dass man durchaus den Jugendschutz und andere relevanten Themen aufzählen sollte. Also etwas detaillierter und mit Verweisen auf die Gesetztestexte sollte es spätestens im Projektbericht sein. Vielleicht schauen Sie einfach mal in den Blogs der anderen Seminarteilnehmern vorbei.
VG

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