Dienstag, 30. Juni 2009
Aufgabe 7
1)Kurt Klein ist als Journalist für eine Wochenzeitschrift tätig und engagiert sich privat für den
Umweltschutz, besonders unterstützt er den Einsatz erneuerbarer Energien. Als ihm ein Kollege
das Gerücht erzählt, dass der ortsansässige Energieanbieter, deren alleinige Gesellschafterin die
Stadt ist die Sitzungsgelder für die Mitglieder des Aufsichtsrats vervierfacht hat. Er bittet um
Auskunft, ob die Sitzungsgelder tatsächlich angehoben wurden und wenn ja auf welche Höhe. Der
Ernergieversorger weigert sich, die Fragen zu beantworten. Hat Kurt Klein einen Anspruch auf
Auskunftserteilung?

Ja ich denke Kurt hat einen Anspruch auf Auskunft. Der Energieversorger ist ein öffentliches Unternehmen. Desweiteren ist das öffentliche Interesse groß. Auch das Auskunftsverweigerungsrecht würde hier denke ich nicht gelten, da es nicht zu begründen wäre.


2)Jährlich veranstalter der Energieversorger einen „Pressetag“, an dem er 50 ausgewählte
Presseertreter durch sei Elekrtizitätswerk führt und über Fragen der Energiegeweinnung
informiert. Er lädt dabei sowohl Vertreter der Lokal- als auch der überregionalen Presse ein, die
sich thematisch mit Energiefragen befassen. Vertreter eines Lifestylemagazins, für das Kurt Klein
ebenfalls schreibt, sind nicht auf der Liste. Kurt Klein möchte aber unbedingt an der Veranstaltung
teilnehmen und fragt sich, ob einen Anspruch auf Teilnahme am „Pressetag“ hat.

Ich denke nicht, dass er das Recht hat teilzunehmen, da seine Zeitung mit Energieversorgung nicht viel am Hut hat und die Presse schon so stark vertreten ist.
Er kann sich allerdings die Pressemeldungen besorgen.

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Korrekte Antworten...
... aber insgesamt müsste man den Urteilsprozess noch ausführlicher darlegen und auch mit Verweisen auf entsprechende Gesetzestexte belegen. Hierzu sei auf die Musterlösung verwiesen. Aber im Endeffekt ist das Urteil durchaus berechtigt.
VG

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