Montag, 25. Mai 2009
Aufgabe 4
Wenn B es dem Verlag V ohne vorherige Absprache gibt, könnte R sich auf sein Urheberrecht und damit auf das Verwertungsrecht berufen. Diese Rechte werden durch das Abdruckens des Verlags verletzt. Schließlich will R ja wahrscheinlich Geld dafür, wenn etwas persönliches von ihm geschaffenes abgedruckt wird. Dies würde der Verlag so ja umgehen.

R hätte Recht auf Schadensersatz und Entschädigung, da er ja normalerweise mit den Gedichten Geld verdient hätte. Das Recht auf Unterlassung könnte er wahrscheinlich auch durchsetzen, sowie das die gedruckten Sachen zurückgerufen und vernichtet werden.

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