Montag, 18. Mai 2009
Aufgabe 3: Übertragung von Urheberrechten
sonnenschein1, 23:14h
Urheber bleibt Urheber, auch nach dem Tod.
Das Urheberecht schützt persönliche geistige Schöpfungen.
Das Urheberrecht ist allerdings vererbbar.(§28)
Fortsetzung folgt
Das Urheberecht schützt persönliche geistige Schöpfungen.
Das Urheberrecht ist allerdings vererbbar.(§28)
Fortsetzung folgt
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