Mittwoch, 6. Mai 2009
Aufgabe 2
sonnenschein1, 11:35h
Die Zeitung beruft sich natürlich auf die Pressefreiheit und die Kunstfreiheit (Art5. Abs. 3 GG)
Der Trainer hingegen fühlt sich wahrscheinlich in seiner Persönlichkeit verletzt und in seine Würde eingegriffen.
Meiner Meinung nach darf die Zeitung trotzdem diese Karikatur abbilden, denn bei dem Trainer handelt es sich um eine Person des öffentlichen Lebens, diese muss damit rechnen "Opfer" von solchen Dingen zu werden. Und da es sich um eine Karikatur handelt und nicht um ein Foto, was also "realer" wäre und wirklich den realen Trainer zeigt, denke ich die zeitung kommt damit durch.
Eventuell könnte der Trainer damit argumentieren dass es streng gläubig sei und vielleicht auf diesem Wege etwas erreichen, da bin ich mir aber nicht sicher.
Bei dem unbekannten Trainer xyz sieht die Sache denke ich etwas anders aus. Er steht nicht in der Öffentlichkeit, könnte sich daher auf die Menschenwürde vielleicht berufen. Wobei meiner Meinung nach eine Zeitung dass bei einem No name Trainer auch nicht machen würde, weil das ja niemand interessieren würde.
Der Trainer hingegen fühlt sich wahrscheinlich in seiner Persönlichkeit verletzt und in seine Würde eingegriffen.
Meiner Meinung nach darf die Zeitung trotzdem diese Karikatur abbilden, denn bei dem Trainer handelt es sich um eine Person des öffentlichen Lebens, diese muss damit rechnen "Opfer" von solchen Dingen zu werden. Und da es sich um eine Karikatur handelt und nicht um ein Foto, was also "realer" wäre und wirklich den realen Trainer zeigt, denke ich die zeitung kommt damit durch.
Eventuell könnte der Trainer damit argumentieren dass es streng gläubig sei und vielleicht auf diesem Wege etwas erreichen, da bin ich mir aber nicht sicher.
Bei dem unbekannten Trainer xyz sieht die Sache denke ich etwas anders aus. Er steht nicht in der Öffentlichkeit, könnte sich daher auf die Menschenwürde vielleicht berufen. Wobei meiner Meinung nach eine Zeitung dass bei einem No name Trainer auch nicht machen würde, weil das ja niemand interessieren würde.
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crossyard,
Montag, 11. Mai 2009, 16:05
Gute Argumentation
Hallo,
absolut nachvollziehbare Argumentation. Ab und an fehlt die Gesetzesgrundlage (z.B. beim Persönlichkeitsrecht). Die entsprechenden Paragraphen sollten immer angegeben werden. Auch ist es egal, ob es sich bei der Abbildung um eine Zeichnung oder ein Foto handelt - entscheident ist die Wiedererkennbarkeit der Person. Weitere Infos findet man bei http://rhuo.wordpress.com/ der den realen Fall erkannt hat.
VG
absolut nachvollziehbare Argumentation. Ab und an fehlt die Gesetzesgrundlage (z.B. beim Persönlichkeitsrecht). Die entsprechenden Paragraphen sollten immer angegeben werden. Auch ist es egal, ob es sich bei der Abbildung um eine Zeichnung oder ein Foto handelt - entscheident ist die Wiedererkennbarkeit der Person. Weitere Infos findet man bei http://rhuo.wordpress.com/ der den realen Fall erkannt hat.
VG
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