Freitag, 1. Mai 2009
Aufgabe 1
sonnenschein1, 10:28h
Ich denke, dass die Schüler ihre Zeitung veröffentlichen dürfen.
(Presserecht, Art.5 Abs 1 GG)
Selbst wenn in der Landesverfassung laut dem Lehrer etwas anderes steht, gilt ja Bundesrecht vor Landesrecht, und damit würde es aufgehoben.
Vielleicht könnte man es auch noch durch die Grundrechtsmündigkeit erklären, denn diese ist ja altersunabhängig, gilt somit auch für 8-Klässler.
Zur zweiten Teilaufgabe fällt mir das Beispiel Big Brother ein.
Die Teilnehmer werden dort in ihrem Freiheitsgrundrecht eingeschränkt, das geht nur weil sie vorher ihre Einwilligung dafür geben. Außerdem werden sie 24 Stunden von Kameras begleitet, auch hier müssen sie schriftlich bestätigen, dass sie damit einverstanden sind, das ist Grundlage um in das Haus einziehen zu dürfen.
(Presserecht, Art.5 Abs 1 GG)
Selbst wenn in der Landesverfassung laut dem Lehrer etwas anderes steht, gilt ja Bundesrecht vor Landesrecht, und damit würde es aufgehoben.
Vielleicht könnte man es auch noch durch die Grundrechtsmündigkeit erklären, denn diese ist ja altersunabhängig, gilt somit auch für 8-Klässler.
Zur zweiten Teilaufgabe fällt mir das Beispiel Big Brother ein.
Die Teilnehmer werden dort in ihrem Freiheitsgrundrecht eingeschränkt, das geht nur weil sie vorher ihre Einwilligung dafür geben. Außerdem werden sie 24 Stunden von Kameras begleitet, auch hier müssen sie schriftlich bestätigen, dass sie damit einverstanden sind, das ist Grundlage um in das Haus einziehen zu dürfen.
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