... newer stories
Montag, 18. Mai 2009
Aufgabe 3: Übertragung von Urheberrechten
sonnenschein1, 23:14h
Urheber bleibt Urheber, auch nach dem Tod.
Das Urheberecht schützt persönliche geistige Schöpfungen.
Das Urheberrecht ist allerdings vererbbar.(§28)
Fortsetzung folgt
Das Urheberecht schützt persönliche geistige Schöpfungen.
Das Urheberrecht ist allerdings vererbbar.(§28)
Fortsetzung folgt
... link (0 Kommentare) ... comment
Aufgabe 3: Creative Commons
sonnenschein1, 23:07h
"Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet. Ganz konkret bietet CC sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen. CC ist dabei selber weder als Verwerter noch als Verleger von Inhalten tätig und ist auch nicht Vertragspartner von Urhebern und Rechteinhabern, die ihre Inhalte unter CC-Lizenzverträgen verbreiten wollen. Die CC-Lizenzverträge werden also von den Urhebern übernommen und in eigener Verantwortung verwendet, um klarzustellen, was mit den Inhalten ihrer Webseiten geschehen darf und was nicht. CC-Lizenzen richten sich als so genannte “Jedermannlizenzen” an alle Betrachter dieser Inhalte gleichermaßen und geben zusätzliche Freiheiten. Das bedeutet, dass jeder mit einem CC-lizenzierten Inhalt mehr machen darf als das Urheberrechtsgesetz ohnehin schon erlaubt. Welche Freiheiten genau zusätzlich geboten werden, hängt davon ab, welcher der sechs CC-Lizenzverträge jeweils zum Einsatz kommt."
Quelle: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
Quelle: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
... link (0 Kommentare) ... comment
Mittwoch, 6. Mai 2009
Aufgabe 2
sonnenschein1, 11:35h
Die Zeitung beruft sich natürlich auf die Pressefreiheit und die Kunstfreiheit (Art5. Abs. 3 GG)
Der Trainer hingegen fühlt sich wahrscheinlich in seiner Persönlichkeit verletzt und in seine Würde eingegriffen.
Meiner Meinung nach darf die Zeitung trotzdem diese Karikatur abbilden, denn bei dem Trainer handelt es sich um eine Person des öffentlichen Lebens, diese muss damit rechnen "Opfer" von solchen Dingen zu werden. Und da es sich um eine Karikatur handelt und nicht um ein Foto, was also "realer" wäre und wirklich den realen Trainer zeigt, denke ich die zeitung kommt damit durch.
Eventuell könnte der Trainer damit argumentieren dass es streng gläubig sei und vielleicht auf diesem Wege etwas erreichen, da bin ich mir aber nicht sicher.
Bei dem unbekannten Trainer xyz sieht die Sache denke ich etwas anders aus. Er steht nicht in der Öffentlichkeit, könnte sich daher auf die Menschenwürde vielleicht berufen. Wobei meiner Meinung nach eine Zeitung dass bei einem No name Trainer auch nicht machen würde, weil das ja niemand interessieren würde.
Der Trainer hingegen fühlt sich wahrscheinlich in seiner Persönlichkeit verletzt und in seine Würde eingegriffen.
Meiner Meinung nach darf die Zeitung trotzdem diese Karikatur abbilden, denn bei dem Trainer handelt es sich um eine Person des öffentlichen Lebens, diese muss damit rechnen "Opfer" von solchen Dingen zu werden. Und da es sich um eine Karikatur handelt und nicht um ein Foto, was also "realer" wäre und wirklich den realen Trainer zeigt, denke ich die zeitung kommt damit durch.
Eventuell könnte der Trainer damit argumentieren dass es streng gläubig sei und vielleicht auf diesem Wege etwas erreichen, da bin ich mir aber nicht sicher.
Bei dem unbekannten Trainer xyz sieht die Sache denke ich etwas anders aus. Er steht nicht in der Öffentlichkeit, könnte sich daher auf die Menschenwürde vielleicht berufen. Wobei meiner Meinung nach eine Zeitung dass bei einem No name Trainer auch nicht machen würde, weil das ja niemand interessieren würde.
... link (1 Kommentar) ... comment
Freitag, 1. Mai 2009
Aufgabe 1
sonnenschein1, 10:28h
Ich denke, dass die Schüler ihre Zeitung veröffentlichen dürfen.
(Presserecht, Art.5 Abs 1 GG)
Selbst wenn in der Landesverfassung laut dem Lehrer etwas anderes steht, gilt ja Bundesrecht vor Landesrecht, und damit würde es aufgehoben.
Vielleicht könnte man es auch noch durch die Grundrechtsmündigkeit erklären, denn diese ist ja altersunabhängig, gilt somit auch für 8-Klässler.
Zur zweiten Teilaufgabe fällt mir das Beispiel Big Brother ein.
Die Teilnehmer werden dort in ihrem Freiheitsgrundrecht eingeschränkt, das geht nur weil sie vorher ihre Einwilligung dafür geben. Außerdem werden sie 24 Stunden von Kameras begleitet, auch hier müssen sie schriftlich bestätigen, dass sie damit einverstanden sind, das ist Grundlage um in das Haus einziehen zu dürfen.
(Presserecht, Art.5 Abs 1 GG)
Selbst wenn in der Landesverfassung laut dem Lehrer etwas anderes steht, gilt ja Bundesrecht vor Landesrecht, und damit würde es aufgehoben.
Vielleicht könnte man es auch noch durch die Grundrechtsmündigkeit erklären, denn diese ist ja altersunabhängig, gilt somit auch für 8-Klässler.
Zur zweiten Teilaufgabe fällt mir das Beispiel Big Brother ein.
Die Teilnehmer werden dort in ihrem Freiheitsgrundrecht eingeschränkt, das geht nur weil sie vorher ihre Einwilligung dafür geben. Außerdem werden sie 24 Stunden von Kameras begleitet, auch hier müssen sie schriftlich bestätigen, dass sie damit einverstanden sind, das ist Grundlage um in das Haus einziehen zu dürfen.
... link (0 Kommentare) ... comment
Mittwoch, 22. April 2009
Erster Eintrag
sonnenschein1, 13:31h
Hier entsteht nun mein Blog für die Veranstaltung Medienrecht.
Ich hoffe es wird eine spannende Veranstaltung und die Fallaufgaben sind abwechslungsreich und interessant.
Ich finde diese Methode, die Aufgaben in einem Blog zu bearbeiten und in Gruppen darüber zu diskutieren und Kommentare machen zu können gut und denke, dass es etwas Abwechslung in den Studienalltag bringen könnte.
Ich hoffe es wird eine spannende Veranstaltung und die Fallaufgaben sind abwechslungsreich und interessant.
Ich finde diese Methode, die Aufgaben in einem Blog zu bearbeiten und in Gruppen darüber zu diskutieren und Kommentare machen zu können gut und denke, dass es etwas Abwechslung in den Studienalltag bringen könnte.
... link (1 Kommentar) ... comment