Dienstag, 21. Juli 2009
Zusammenfassung Medienrecht
Wichtig zu wissen ist, dass Medienrecht kein einheitliches Rechtsgebiet ist, sondern es sich aus medienrelevanten Rechtssätzen ergibt:

* Grundgesetz
* Presse- und Rundfunkgesetze
* Bürgerliches Gesetzbuch
* Urheberrechtsgesetz
* Telemediengesetz
* Rechtssprechung der Gerichte

Es hat die Aufgabe, bestimmte Strukturen, Grundfunktionen, Rechte und Pflichten der Medien festzulegen.

* Presserecht
- Art. 5 Abs. 1 GG: Pressefreiheit
- befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse
- Pressegesetze der Bundesländer

* Rundfunkrecht
- befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse
- verfassungsrechtlich geprägt durch die Rundfunkfreiheit

* Mulitmediarecht
- Telekommunikationsgesetz
- Telemediengesetz des Bundes
- Rundfunkstaatsvertrag

Zur Medienfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG ) gehören

* Pressefreiheit
* Rundfunkfreiheit
* Filmfreiheit

*Urheberrecht
Die Urheberrechte teilen sich in Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte. Ein urheberrechtliches Werk ist eine persönliche Schöpfung,das einen geistigen Gehalt aufweist und die Individualität des Urhebers zum Ausdruck bringt.

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